Beschreibung: Möchten die ausländischen Ehegatten nach Deutschland kommen, so müssen sie bereits bei der Beantragung des ersten Visums den Sprachtest A1 nachweisen, sonst gibt es keine Einreise. / Visum, Sprachtest A1, ausländische Ehegatten, Goethe-Institut, Ausländerbehörde, Ehegattennachzug, Asylrecht, Zwangsheirat