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Die Abschreibung

Die Abschreibung ist eine Methode zur Ermittlung der Kosten je Zeitabschnitt durch Verteilung des Anschaffungspreises für ein Betriebs- bzw. Arbeitsmittel, dessen Wert über 150 Euro (ab 2008, vorher 410 Euro) beträgt und dessen Nutzung sich über mehrere Jahre erstreckt. Durch die Abschreibung wird dieser Aufwand auf die Lebensdauer des Betriebs- bzw. Arbeitsmittels verteilt. Eine degressive Abschreibung ist künftig nicht mehr möglich.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer nicht über 150 Euro liegen, dürfen im Jahr der Anschaffung (Zahlung) in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Kosten für Handy, Kopierer, Büroausstattung je zwischen 150 und 1 000 Euro, werden in einem Abschreibungspool aktiviert. Die Summe der Kosten wird über fünf Jahre verteilt gleichmäßig abgeschrieben.

"Für die ab dem 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive AfA i.S. des § 7 Abs. 2 EstG wieder eingeführt. Sie beträgt 25% und höchstens das 2 1/2-fache der linearen AfA. Die degressive AfA kann allerdings nur bei Nettopreisen über 1.000 Euro genutzt werden, weil ansonsten die Regelungen für die geringwertigen Wirtschaftgüter (bis 150 Euro) und den Sammelpool (150,01 - 1000,00 Euro) verpflichtend sind." [1]

Nutzungsdauer AfA-Tabellen

Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist in den sogenannten "amtlichen AfA-Tabellen" verzeichnet, die vom Bundesminister der Finanzen herausgegeben werden.
Beispiel: Für ausgewählte Anlagengüter gelten ab 1.1.2001 (Anlagengegenstände, die nach dem 31.12.2000 angeschafft/hergestellt worden sind.) folgende Nutzungsdauern:

Anlagengut Nutzungsdauer (in Jahre)
 ab.1.1.2001 bis 2000
1. Büromaschinen  
Adressiermaschine85
Großrechner7 5
Workstations, PC, Notebooks,
Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme)
34
Klimageräte (mobil)11 8
Kopiergeräte75
Kuvertier-/Frankiermaschinen 8 5
Radio/Fernseher75
Registrierkassen6 5
Reißwolf8 5
Schreibmaschine 95
Fernsprechnebenstellen 10 8
Mobilfunkgeräte54
Autotelefone 5 4
Faxgeräte65
2. Büromöbel/Büroausstattung  
allgemein (Schreibtisch, Bücherregal)1310
Teppiche normal 8 5
Teppiche hochwertig (ab 500 Euro/qm) 15 15
3. Fahrzeuge    
PKW u. Kombiwagen6 5
Motorrad, Motorroller, Fahrrad 75

Quelle:
[1] Newsletter des Bundes der Steuerzahler in Sachsen newsletter@steuerzahlerservice.de vom 2.2.09


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