Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS)
CO2-Gebäudesanierungsprogramms
Für mehr Wachstum und Beschäftigung
dipl. Bauingenieur FH und Architekt, CH-8955 Oetwil a. d. Limmat
In Deutschland existieren keine klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen!
In Deutschland existieren keine Analysen über den Verwendungszweck aller Energien!
In
Deutschland existieren – ausser 3 Grundmessungen – keine
wissenschaftlichen, experimentellen Untersuchungen über die
Energieeffizienz unterschiedlicher Wandkonstruktionen!
Der Wärmeschutz wird in Deutschland i. W. durch die U-Wert-Theorie dominiert.
Die
U-Wert-Theorie konnte bis heute allgemein und im Vergleich
wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Falls die U-Wert-Theorie
richtig wäre, was in Ausnahmefäl-len zutreffen kann, scheitert die
Absicht am Fehlen geeigneter Wärmedämmstoffe, welche die Feuchtigkeit
von innen nach aussen transportieren können. Dieser Mangel führt zu
erhöhter Raumfeuchtigkeit, der die Volksgesundheit beeinträchtigt.
Die Energie-Effizienz ist bei Dämmstoffstärken über 6 cm nicht mehr gegeben.
Nebst
dem U-Wert sind am Wärmeschutz noch weitere 7 energierelevante Faktoren
beteiligt, welche jedoch von der Wissenschaft negiert werden.
1. Ausgangslage
Aus dem Energiekonzept für die Stadt Wedel, vom 14. April 1988 geht
eindeutig hervor, dass zwischen dem nach der herrschenden Lehrmeinung
berechneten Energiebedarf und dem tatsächlichen Energieverbrauch keine
Korrelation besteht.
2. Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag (KV) enthält folgende Aussagen zur energetischen Gebäudesanierung:
1. ... das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf ein
Fördervolumen von mindestens 1,5 Mrd. € jährlich
erhöhen, seine Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend
verbessern
(zum
Beispiel durch Umstellung auf Investitionszuschüsse oder steuerliche
Erleichterungen); Gebäudeenergiepass einführen (Z. 2121 ff). „Im
Zusammenwirken mit anderen Akteuren werden wir mit einer erheblichen
Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wichtige Impulse für Bau
und Hnadwerk geben und zugleich zur Klimaverbesserung beitragen“ (Z.
3266 ff).
Wie oben bewiesen und später noch detailliert aufgeführt wird, kann mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm nur marginal Energie eingespart werden.
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramrn
ist Bestandteil des Programms zur Stärkung von Innovation, Investition,
Wachstum und Beschäftigung in Höhe von 25 Mrd. € für die
Legislaturperiode (KV Z. 3247 i.V.m. Z. 3267).
3.1 CO2-Gebäuciesanierungsprogramm
Grundsätze der Weiterentwicklung
1) Fordern und Fördern
a)
Nach erfolgter Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Sommer 2006 wird bei Vermietung
oder Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden ein Energieausweis
vorzulegen sein. Diesem sind Modernisierungshinweise beizufügen.
Im
Gegensatz zur EN 15217 hat die Deutsche Energie-Agentur die Absicht
einen bedarfsorientierten Energieausweis durchzusetzen, damit nicht
erkannt werden kann, dass die Auswirkungen der EnEV ineffizient sind.
b) Ein attraktives und wirkungsvolles CO2-Gebäudesanierungsprogramm
soll zur Energieeinsparung beitragen, die Konjunktur unterstützen und
Arbeitsplätze erhalten bzw. neu schaffen.
Das ist ein frommer Wunsch, welcher sich aufgrund physikalischer Gesetzmässig-keiten niemals einstellen wird.
2) Mit dern Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen wird soweit möglich eine enge Verknüpfung der Förderung mit der Energieeinsparverordnung und dem Energieausweis angestrebt.
Die Nachweisführung und Qualitätskontrolle der geförderten Massnahmen
soll dann über den Energieausweis erfolgen. Die Förderung soll sich am
zu erreichenden energetischen Effekt orientieren. Höhere Einsparungen an Energie und CO2 sollen wirkungsvoller gefördert werden.
Die
EnEV basiert auf der U-Wert-Theorie welche wissenschaftlich nicht
validiert ist. Diese Theorie geht davon aus, dass der U-Wert und nur
dieser U-Wert die dominante Energieeinsparungsgrösse sei. Das ist
jedoch ein Irrtum weil noch weitere 7 Faktoren energiewirksam sind. Da
sich der vorliegende Bericht ebenfalls auf diese Theorie bezieht und
sich der Energieausweis ebenfalls nur an den theoretischen Werten
orientiert, bestätigen sich in der Verknüpfung die Massnahmen
gegenseitig.
3) Sparsamer Mitteleinsatz
- staatliche Förderung ist subsidiär, bietet Hilfe zur Selbsthilfe.
Ordnungsrechtlich vorgeschriebene Massnahmen (z.B. Austausch von
Altheizungen) werden auch weiterhin nicht gefördert.
4)
Durch die Förderung sollen Massnahmen die noch nicht wirtschaftlich
sind an die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit herangeführt und Anreize zur Mobilisierung privaten Sparkapitals gesetzt werden.
5) Den Investoren soll ein abgestimmtes Fördersystem,
bestehend aus steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten,
zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen angeboten werden. Dieses
Fördersystem wird so ausgestattet, dass jeder Investor alle Instrumente
gleichzeitig nutzen kann; eine Doppelförderung wird aber ausgeschlossen.
6) Entbürokratisierung und Vereinfachung der Förderbestimmungen sollen zu einer schnellen konjunkturellen Wirkung beitragen.
Die
angestrebten grundlegenden Vereinfachungen, die Anbindung an die
Energie-einsparverordnung und die Einbeziehung der Energieausweise in
die Förderung sowie die Ergänzung des Fördersystems durch Zuschüsse
erfordern jedoch einen zeitlichen Vorlauf. Darüber hinaus muss die KfW
mit ihren Partnern die dafür notwendigen Voraussetzungen abstimmen und
verfahrensmässig einleiten. Deshalb wird das Programm schrittweise
umgestaltet und ausgeweitet.
Zum 1. Februar 2006
Mit
den noch vorhandenen Restmitteln aus der Finanzierung der laufenden
KfW-Programme sollen kurzfristig Verbesserungen und
Attraktivitätssteigerungen im Rahmen, der haushaltsrechtlichen
Ermächtigungen in Kraft treten.
Wurden im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bisher überwiegend Massnahmenpakete gefördert, sollen künftig auch Einzelmassnahmen,
wie separater Hei-zungs- oder Fensteraustausch oder die alleinige
Wärmedämmung eine Zinsverbilligung erhalten. Bewilligungen neuer
Anträge sind insoweit im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
möglich.
Gegen
Einzelmassnahmen wie Heizungs- und Fensterersatz sowie Wärmedäm-mungen
von Dach- und Kellerdecken ist nichts einzuwenden. Gegen
Dämm-massnahmen im Fassadenaussenbereich hingegen schon.
Ein attraktiver und für ca. 4 - 8 Wochen stabiler Zinssatz
soll bei den Endkredit-nehmern Zusätzliche Anreizwirkung entfalten,
bei den Massnahmenpaketen soll dieser 1,0 % (gegenüber derzeit 1,9 %)
und bei Einzelmassnahmen 2,0 % (derzeit 3,9 %) betragen. Dazu ist eine Zinsverbilligung von rd. 3,5 % bzw. rd. 2,5 %
erforderlich. Sollte das Zinsniveau am Kapitalmarkt während der o.g.
Phase ausserordentlich steigen, wird der Zinssatz nachgeführt.
Mit vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen 2006
Weitere
Potenziale für Arbeit und Energieeinsparung sollen vor allem bei
selbstnutzenden Eigentümern (Eigenheimern) erschlossen werden, die
häufig über nicht unerhebliche Eigenmittel z.B. in Bausparverträgen
verfügen. Dazu wird unter Berücksichtigung der steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeit für Modernisierungen und Instandsetzungen
(s.u.) das Programm durch eine Zuschusskomponente ergänzt,
deren Gesamtvolumen auf 200 Mio. € pro Förderjahrgang begrenzt wird.
Die Zuschüsse können auch ohne Koppelung an Kredite vergeben werden. Um
rechtzeitig die notwendigen Impulse zu setzen, wird die Möglichkeit des
förderunschädlichen Vorhabenbeginns zugelassen.
Diejenigen
des Volkes, welche hart angespart haben, sollen nun durch den Staat
irregeleitet werden und Ihr Geld in ineffiziente und zweifelhafte
Gebäudesanierungen investieren!
Einen besonderen Schwerpunkt soll angesichts des immensen Bedarfes und des hohen Potenzials die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten
usw. bilden. In den bisher aus Eigenmitteln der KfW verbilligten
Programmen wird zukünftig eine zusätzliche Verbilligung mit
Bundesmitteln in Höhe von bis zu 200 Mio. € eingeführt.
Eine
höhere Verbilligung für strukturschwache Gebiete wird angestrebt
(Gebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen
Wirtschaftsstruktur).
Darüber hinaus soll die Attraktivität des CO2-Gebäudesanierungsprogramms erhöht werden durch:
Bei allen energetischen Programmen soll das Nachweisverfahren soweit möglich auf den Energieausweis umgestellt werden.
Deutschland
hat bis heute keine klimabezogenen Energie-Verbrauchs-Analysen (EVA)
durchgeführt und Vergleiche im Bereich der oben aufgeführten 6
Gebäudekulissen vorgenommen. Auch der Verwendungszweck der
verschienenen Energien wurde nicht bestimmt. Es weiss niemand, wieviel
elektrischer Strom für Wäremepumpenheizungen verwendet wird.
Der Bund verfügt über ca. 2000 zivile Liegenschaften mit ca. 7 Mio. rn2
Nutzfläche. Die Energiekosten betragen rd. 170 Mio. € pro Jahr. Über
Energiespar-Contracting sollen kurzfristige Potenziale erschlossen
werden. Zur Erschliessung weiterer Potenziale und zur Verdeutlichung
der Vorbildfunktion des Bundes gegenüber dem privaten Sektor sind
umfassende Investitionen wie Dämmmassnahmen, Fenstererneuerungen usw,
erfor-derlich. Hierfür sind jährlich 120 Mio. € vorgesehen.
Aus
den o. a. Angaben ist errechenbar dass pro Quadratmeter Gebäude 24 € an
Energie-kosten aufgewendet werden müssen. Bei einer mittleren
Geschosshöhe von 3 Metern sind das 8 € pro Gebäude-Kubikmeter. Da der
Energiepreis nicht angegeben ist, wird ein aktu-eller Energiepreis für
grössere Gebäude von 5 Ct. pro Kilowattstunde Energie angenom-men. Das
sind 160 kWh/m3a und entsprechen somit 16 Liter Heizöl bzw. 17,5 m3
Erdgas pro Gebäude-Kubikmeter und Jahr. Das ist sehr viel oder sind
etwa die Angaben falsch?
1. 1875 16,0 kWh/m3a
2. 1900 21,3 kWh/m3a
3. 1924 23,1 kWh/m3a
5. 1951 31,2 kWh/m3a
6. 1958 29,6 kWh/m3a
7. 1971 40,8 kWh/m3a
8. 1975 31,7 kWh/m3a
9. 1973 68,6 kWh/m3a
10. 1975/80 34,5 kWh/m3a
11. 1986 27,0 kWh/m3a
Ausserdem
sind in München etwa 60 staatliche Gebäude mit Jahrgang 1850 bis 1930
bekannt, deren Energieverbrauch zwischen 15 bis 25 kWh/m3a liegt.
Schon
nur um den Widerspruch zu klären, ob der 4 bis 5 mal höhere
Energieverbrauch von Deutschen Bundesbauten gegenüber Schweizerischen
möglich ist, sollte dies mittels EVA von behördlicher Seite dringlich
geklärt werden, um zu wissen was Sache ist!
Öffentlichkeitsarbeit
für energetische Sanierung, Fachinformation und Auflage einer
Broschüre „Energetisch Sanieren" als Beilage zu jedem Energieausweis
starten.
Über die Deutsche Energie-Agentur (dena)
sollen weitere Modellvorhaben der energe-tischen Sanierung durchgeführt
werden, die bereits jetzt zu einer erheblichen regionalen
Aufmerksamkeit für Energieeinsparthemen (Anschauungsobjekte) beitragen.
Die Beratung durch ausgebildete Energieberater wird intensiviert. BMU
wird im Rahmen der Kampagne „Klima sucht Schutz" die
Öffentlichkeitsarbeit für das Programm weiter ausbauen. Die KfW und die dena leisten eigene Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit.
4. Kosten und Effekte
|
|
Kreditvolumen pro Zusagejahrgang in Mio. € |
durchschnittliche Zinsverbilligung Bund |
HH-Mittelbedarf (Verpflichtungsrahmen) in Mio. € |
|
CO2-Gebäudesanierungsprogramm (erwartete Gebäudekulisse) incl. Tilgungszuschuss und Energetische Einzelmassnahmen (zunächst im Programm Wohnraum Modernisieren) Zuschuss |
3.350 |
3,00 % 2,0 % |
738 davon bis zu 200 |
|
Ökologisch Bauen, Energiesparhäuser 40 kWh/m3a |
240 |
3,00 % |
50 |
|
Kommunalkredit (energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten usw.) |
1.410 |
2,001 % |
bis zu 200 |
|
Informations- und Beratungsoffensive |
|
|
12 |
|
Zwischensumme KfW-Programme |
5.000 |
|
1.000 |
|
Energetische Sanierung von Bundesbauten |
|
|
120 |
|
Steuerliche Förderung von Modernisierung und Instandsetzung (energetische Massnahmen) |
|
|
275 |
|
Gesamt |
|
|
rd. 1.400 |
Die
oben genannte Problematik ist seit 30 Jahren allgemein bekannt. Die
wissenschaftlichen Beweise, dass die herrschende Lehrmeinung mit der
bis heute noch nicht bewiesenen U-Wert-Theorie in die Irre führt, sind
hingegen gesichert.
Archiv:Catalog-web.de - Wiki | Impressum | 2/2006 ![]()
.