6. Maßnahmen zur Sanierung von Bauschäden durch den Echten HausschwammIn mehreren Bundesländern, wie auch in Sachsen, unterliegt ein Befall des Gebäudes durch den Echten Hausschwamm entsprechend der Bauordnung (zum Beispiel SächsBO § 16 Abs. 2) der Meldepflicht der Bauaufsichtsbehörde. Die Bekämpfung und Schadensbeseitigung ist durch ein Fachunternehmen auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung vorzunehmen. (Weitere Informationen.) Bei sehr großen Schäden mit erheblichen finanziellen Belastungen ist ein Urteil des FG Niedersachen interessant. Es hat entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können (FG Niedersachen, Urteil v. 17.8.2010 - 12 K 10270/09; Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 70/10). Quelle und mehr nwb Verlag Als erste sinnvolle Bekämpfungsmaßnahme sind grundsätzlich die Ursachen und möglichen Feuchtigkeitsquellen zu beseitigen. Kann eine sofortige vollständige Sanierung nicht erfolgen, so sollte das Wachstum des Pilzes weitestgehend unterbunden werden. Eine wichtige Grundlage ist die Freilegung des Schadensbereiches, so dass die Holzbalken oder andere tragenden Holzteile durch Luftumspülung gut abtrocknen können. Auch direktes Sonnenlicht bewirkt eine Verringerung der Wachstumsgeschwindigkeit. Ebenso wird die Schadensausbreitung sichtbar und es können entsprechende sinnvolle Sicherungsmaßnahmen, wie Abstützen, Sperrung des Bereiches vorgenommen werden. Ohne Freilegung und Feststellung der Ausbreitung bleibt der Befall ein nicht kalkulierbares Risiko. Die Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Befall durch den Echtem Hausschwamm sind im Merkblatt des Wissenschaftlich-Technischen Arbeitskreises für Denkmalpflege und Bauwerksanierung(WTA) wie folgt festgelegt:
Dr. Raffalski führte in Quedlinburg Untersuchungen zur Wirkstoffeinbringmenge durch, deren Ergebnis mir nicht vorliegt. Hier wurden die getränkten Ziegelsteine zerkleinert und untersucht. Prof. Dr. Hoffmann, HTKW Leipzig, gab auf einer Fachtagung bei der Firma quick mix zu bedenken, dass die mit der Bohrlochtränkung eingebrachten Wirkstoffe sich auf wenige Zentimeter um das Loch beschränkt. Hierzu ein interessantes Bild aus einer Wirksamkeitsuntersuchung in Achen zur Verteilung von Injektionsmittel für das Anlagen einer Horizontalsperre.[Raupach undWolff; bauzeitung 5/02 S. 67-70] ![]() Es wird sicherlich einen Unterschied in der Verteilung von Injektagen auf Epoxydharzbasis oder Schwammbekämpfungsmittel geben. (Auf diese Unterschiede soll hier nicht eingegangen werden.) Zu beachten ist, dass bei einer Druckinjektage nur kurzzeitig Flüssigkeit eingepresst wird. Die Poren und Kapillaren werden nur teilweise mit dem Wirkstoff getränkt. Ein großer Teil der eingepressten Bekämpfungsmittel verteilen sich in den Mörtelfugen. Makroskopisch ist die Verteilung des Mycels in der Mörtelfuge,
Ein Verzicht auf chemische Maßnahmen ist vertretbar bei:
Ein Verzicht auf chemische Maßnahmen wird auch mit dem Herausbrechen beziehungsweise mit der Erneuerung befallener Teile des Mauerwerkes möglich. Bei nicht all so großer Ausbreitung des Pilzes kommt das Wachstum auch ohne besondere Bekämpfungsmaßnahmen zum Stillstand. Hierzu muss lediglich die Quelle der Feuchtigkeit abgestellt werden. An anderen Holzteilen konnte ein Wachstum bei einer Holzfeuchte von zirka 12 % festgestellt werden. In einer Auswertung von 150 Schäden durch Serpula lacrimans wurde versucht, eine Zuordnung vorzunehmen. Das ist nur unzureichend möglich. Eine klare Aussage, wann der Pilz sein Wachstum einstellt, kann nicht abgeleitet werden. Für nicht zugängliche und verdeckte Bereiche, zum Beispiel Holzbalkendecken oder hinter Verkleidungen, ist eine Bekämpfung nach der DIN 68800 Teil 4 vorzunehmen. Für sichtbare und ständig kontrollierbare Konstruktionen können "sanftere" Maßnahmen vorgenommen werden. Es darf aber von hier keine Gefährdung auf andere Bauteile erfolgen und keine statischen Einschränkungen vorliegen. Das währe zum Beispiel ein Kellermauerwerk, wo ein Befall an einem Holzregal erfolgte und das Mycel sich auch an der Wandoberfläche ausbreitet. Oder an frei zugänglichen Konstruktionshölzern, wo lediglich ein leichter Befall an der Oberfläche erfolgt. Auf Verfahren mit Hitze wird im Punkt 2.2. kurz eingegangen. | |
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Inhalt A. Biologie der holzzerst. Pilze und Insekten B. Serpula lacrimans (Echter Hausschwamm) 1. Schadensbild 2. Wachstumsfaktoren 2.1. Feuchtigkeit 2.2. Temperatur 2.3. Einfluss Licht/Luft 2.4. Funktion des Mycels 2.5. Mycel-/Hyphenmerkmale 2.6. Cytologische Prozesse 2.7. Sporen 2.8. Umwelteinflüsse 3. Gesundheitl.Gefährdung 4. Hausschwammarten 5. Bestimmungsmethoden 5.1. Allgemein 5.2. Makroskopische 5.3. Mikroskopische 6. Sanierungsmaßnahmen 7. Schadensbereiche 8. Sanierung Eigenleistung - Literaturübersicht - Statistik Schadensfälle - Meldepflicht
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